Wassermühle Eickhof
Urlaub an der Warnow

Wassermühle Eickhof

Erstmalige urkundliche Erwähnung findet die Wassermühle Eickhof in einem Pfändungsvertrag vom 25. November 1344. Darin verpfänden „Albrecht und Johann, Fürsten von Mecklenburg, an Heinrich von Bülow, seinen Bruder Vicke und ihre Erben das Schloss Eikhof und die Dörfer Eikelberg und Labenz, sowie 8 Hufen zu Lase und alle Hebungen zu Nakensdorf und Holdorf und Boden aus den Kirchspielen Bruel, Penzin und Sülten.“ „…rechten pande dat hus to deme Eghoue mit der molen mit deme vorwerke, mit watere…“  (Quelle: Mecklenburgisches Urkundenbuch Band (M.U.B.) IX, S. 594, Urkunde 6458, von 1875). Laut Dorfchronik sei die Mühle am 15. Januar 1841 in Flammen aufgegangen und war im August 1841 wieder aufgebaut. Erneut und letztmalig brannte die Mühle am 09. November 1885. Im Juni 1886 war die Mühle wieder aufgebaut und arbeitsfähig.


Burg Eikhof

„Die mittelalterliche Burg Eikhof war um das Jahr 1284 von dem mit vielen Gütern in der Gegend ansässigen Ritter Johann von Zernin, einem Vasallen des Bischofs von Schwerin und der Fürsten von Meklenburg, gegründet. Aber schon am 25. April 1285 mußte ein Streit zwischen den Fürsten von Meklenburg und dem Bischofe von Schwerin über die Erbauung der "neuen Burg" ("super edificationem noui castri in Ekhuoue") also geschlichtet werden, daß der Ritter von Zernin sich verpflichten mußte, die aufgeführte Feste abzubrechen ("propugnaculum ibi constructum destruat") und mit der Schleifung nicht eher aufzuhören, bis auch der ganze Graben der Erde gleich gemacht sei ("nisi prius totum fossatum humo fuerit adequatum") (Vgl. M.U.B., III., Nr. 1794). Dieser Graben ist höchst wahrscheinlich der noch fließende oben so genannte Burggraben und Mühlgraben, welcher sich von dem östlichen Warnowarme abzweigt. Zu der Schleifung der Burg wird es aber nicht gekommen sein, da das ganze 14. Jahrhundert die Burg als ein mächtiges Schloß und der Sitz einer Vogtei vorkommt, um das sich zahlreiche wichtige Verhandlungen drehen, welche tief in das Staatsleben eingreifen. Der Grund der langen Streitigkeiten zwischen den Fürsten und den Bischöfen war, daß nach einem Zeugenverhöre vom J. 1355 die Burg Eikhof auf der Grenze des Fürstenthums Meklenburg und des Bisthums Schwerin erbauet war und daß ein Theil des Grundes und Bodens den Fürsten von Meklenburg, der andere den Bischöfen von Schwerin gehörte, daß also der jedesmalige Inhaber der Burg Vasall zugleich dieser beiden Herren war: "castrum dictum Echof in confinibus terrarum dominii Hinrici (domini Magnopolensis) et episcopi Zwerinensis in quodam fundo pro parte in dominio (domini Hinrici) et pro parte in dominio episcopi Zwerinensis sito." Zu diesem getheilten Grund und Boden rechne ich den ganzen Raum zwischen den beiden Hauptarmen der Warnow, den alten und den neuen Burgwall. Die Grenze zwischen dem Fürstenthum Meklenburg und dem Bisthum Schwerin (von wegen des Landes Bützow) ging also mitten durch den jetzigen Ort Eikhof. Es würde zu weit führen, alle die zahlreichen Streitigkeiten, Verhandlungen, Verkäufe, Verpfändungen u. f. w. aufzuführen, welche sich das ganze 14. Jahrhundert um die Burg Eikhof drehen. Nur das will ich noch bemerken, daß noch im J. 1373 die Wichtigkeit der Burg Eikhof zur ernsten Verhandlung kam. Der Herzog Albrecht von Meklenburg verlangte nämlich von dem Schweriner Bischofe Friedrich v. Bülow, das große Haus auf dem Schlosse Eikhof, welches der Fürst 1342 von dem Bischofe gekauft und zu Lehn genommen hatte, abzubrechen, um das Schloß besser befestigen zu können, jedoch den Thurm mit dem Moshause (Saalgebäude zum Speisen, Speisehaus) und den Thoren stehen zu lassen. Dieses Schloß, welches auf des Bischofs Grund und Boden stand, ist also ohne Zweifel die mittelalterliche Burg, der jetzige Hof. Schon nach der Erbauung 1285 erhielt es der Ritter Johann v. Zernin von dem Bischofe zu Lehn. Das Hauptgebäude dieses Schlosses stand ohne Zweifel auf der Stelle des jetzigen Herrenhauses, welches die höchste Stelle auf dem umflossenen Burgraum einnimmt. Die jetzige Vorderseite nach dem Hofe hin ist viel höher, als die Hinterseite, so daß man über eine hohe Freitreppe zur Hausthür hinaufsteigen muß. Darunter steht noch das alte Erdgeschoß mit den Küchen und Kellern, feste Gewölbe mit dicken Mauern und Pfeilern aus großen Backsteinen, von denen einige Gefängnisse zu sein scheinen, da nach der Versicherung des Herrn Pächters Seeler noch eiserne Ringe mit Ketten in den Wänden sitzen. Höchst wahrscheinlich stammt dieses Erdgeschoß noch aus der Zeit des ersten Baues. Die Hinterseite des Herrenhauses erscheint jetzt nicht so hoch. Man tritt zunächst auf ebener Erde in den Garten, welcher sich in mehreren Terrassen zu dem tiefen Burggraben hinabsenkt. Nach der Versicherung des Herrn Seeler stecken diese Terrassen noch ganz voll Mauerwerk und Schutt, so viel auch nach und nach herausgenommen ist. Jenseits des Burggrabens ziehen sich die hohen Wälle umher. Wegen der Wichtigkeit der Burg sind noch heute die von Lützow auf Eikhof Erblandmarschälle des Herzogthums Meklenburg-Schwerin.“  "Eikhof aber ist die ehemalige wendische Burg Warnow an dem Flusse Warnow bei dem Dorfe Warnow. Nachdem der wendische Burgwall über ein Jahrhundert verlassen war, bauete 1284 der Ritter Johann von Zernin, welcher wohl von dem nahen Dorfe Zernin (bei Warnow) seinen Namen trug, neben dem wendischen Burgwall, welcher nicht geräumig genug war, eine deutsche Ritterburg, welcher er den deutschen Namen Eikhof gab, und ließ das Dorf Warnow stehen. (...) Der "alte Burgwall" zu Eikhof ist also der wendische Burgwall Warnow, welcher zur Zeit der Erbauung in der christlichen Zeit einen deutschen Namen erhalten hat. So war Warnow (Eikhof) ein wichtiges Glied in der Kette der großen Landesburgen, welche das Land in fast grader Linie mitten durchzieht: Ratzeburg, Gadebusch, Meklenburg, Dobin, Warnow (Eikhof), Bützow, Güstrow (und Bisdede), Werle, Kessin, Rostock, welche jetzt alle entdeckt und festgestellt sind." (Quelle: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Aufsatz 8, Bd. 36, Georg Christian Friedrich Lisch: Eickhof und Warnow, von 1871)


Mecklenburger Landtage

Eickhof gehörte mit dem Gut Eickelberg von 1494 bis 1945 der freiherrlichen Familie derer von Lützow. Durch den Erwerb von Schloss und Vogtei Eickhof mit Eickelberg stellten die Familie Lützow seit 1494 die Erblandmarschälle in Mecklenburg. „In Mecklenburg gab es noch aus wendischer Zeit einen Landtag, in dem die Landstände - nach der Christianisierung - bestehend aus den Prälaten, der Ritterschaft und den Städten vertreten waren. Mecklenburg war im Mittelalter in drei Kreise aufgeteilt, den Mecklenburgischen (das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin bildend), den Wendischen (der kleinere östliche Teil von Mecklenburg) und den Stargardschen Kreis (in etwa das Land Strelitz). Ältester gemeinsamer Tagungsort der Landstände (des Landtags) war die Sagsdorfer Brücke bei Sternberg - später Sternberg selbst, unweit von Eickelberg. Jeder Kreis wurde durch seinen Marschall vertreten. Neben den Lützow-Eickhof gab es Maltzan-Penzlin und Hahn-Basedow - letztere für den Wendischen und Stargarder Kreis. In alten Zeiten hatte der Landmarschall als Befehlshaber des Lehnsaufgebotes die Fahne des Herzogs von Mecklenburg zu verwalten und im Kampf zu führen. Die eigentliche Aufgabe des Landmarschalls würde man heute als "Sprecher des Landtags" bezeichnen. Der Landtag hatte gegenüber den Herzögen sehr starke Rechte. Es gab in Mecklenburg im Gegensatz zu anderen Ländern kein absolutes Fürstentum. Der Landtag beschloss über Krieg und Frieden, verschiedene Verwaltungsaufgaben, am wichtigsten aber über die Abgaben, so dass stets eine gewisse Abhängigkeit der Herzöge bestand. Allerdings wurde die Verwaltung des Landes durch den Landtag sehr kostensparend geführt.“ (Quelle: vonluetzow.de, Familiengeschichte)

„Sagsdorf erlangte durch diese mecklenburgischen Landtage historische Bedeutung. Hier trafen sich die mecklenburgischen Herrscher und die mecklenburgischen Landstände (Ritterschaft, Geistlichkeit und Bürgermeister als Vertreter der Landschaft), um über Steuern, Gesetze, Privilegien und Kriegszüge zu verhandeln. Die Verhandlungen wurden damals unter freiem Himmel durchgeführt und dauerten jeweils nur einen Tag.“ (Quelle: Wikipedia, Sagsdorf) Als Erblandmarschall unterzeichnete „Claus Lützow als der Erste der Ritterschaft die Union der Landstände 1523.“ „Die Union der Landstände in Mecklenburg, auch Landständische Union oder (auf die Ritterschaft verkürzt) als Union der mecklenburgischen Ritterschaft bezeichnet, war ein Vertrag vom 1. August 1523, in dem sich die Landstände Mecklenburgs zu einem ewigen Bund zusammenschlossen. Dieser bildete mehr als vier Jahrhunderte lang die Grundlage des mecklenburgischen Ständestaates.“ (Quelle: Wikipedia, Union der Landstände) Ein letzter großer Akt mecklenburgischer Landespolitik an der Sagsdorfer Brücke war 1549 die Entscheidung gegen das Augsburger Interim des römisch-deutschen Kaisers Karl V., welches dem Protestantismus Einhalt gebieten sollte.  An die landesgeschichtliche Bedeutung der Sagsdorfer Brücke erinnert bis heute ein Denkmal, der Reformationsstein, und ein Fresko im Turm der Sternberger Kirche. Das Bild wurde im Jahr 1896 von Fritz Greve gemalt. Die eigene Familienchronik weiß dazu folgendes zu berichten: „In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts herrschten in Mecklenburg und auch in der mecklenburger Kirche trostlose Zustände. Ein Teil der Geistlichkeit war völlig ungebildet, ohne jegliches Studium; viel Streit gab es mit den Papisten, der oft übelste Formen annahm, so daß diese vor dem Abendmahl die Hostien vom Altar rissen und zertraten. Auf Bitten von Herzog Heinrich von Mecklenburg wurde nun 1537 vom Magistrat der Stadt Braunschweig der von Melanchthon oder Luther für geeignet gehaltene Johann Riebling nach Mecklenburg gesandt, um in der Kirche Ordnung zu schaffen. Heinrich hatte ihn in Braunschweig predigen hören und Gefallen an ihm gefunden. Dieser Johann Riebling wurde 1540 in Parchim Superintendent (Superattendent, wie es damals hieß). Er hat für Mecklenburg eine neue Kirchenordnung ausgearbeitet, weiter eine neue, dringend nötige Visitationsordnung, auch eine Visitationsordnung für die Schulen. Am schlimmsten waren die Zustände auf dem Lande, auf die Schwierigkeiten mit den Papisten wurde bereits oben hingewiesen. Die Fakultäten, überhaupt die Universitäten, waren verödet. Riebling arbeitete mit Erfolg. Eine neue Ordnung für den Katechismusunterricht, für den Gottesdienst, für die Taufe und die Krankenkommunion wurde ausgearbeitet. Es wurden bald regelmäßige Predigersynoden abgehalten, die erste am 13.06.1543 oder 1544 in Neubrandenburg. Ihm ist es geglückt, eine mecklenburger Landeskirche zu schaffen. Er arbeitete zusammen mit dem Güstrower Superintendenten Oemke (oder Oemeke). In der Turmhalle der Sternberger Kirche findet sich ein großes Wandgemälde, ein Fresko, vom nach Sternberg einberufenen Landtag, auf dem über das Augsburger Interim (1548) und die Stellung zu diesem dem Kaiser gegenüber beraten und beschlossen werden sollte. Der Landtag wurde einberufen auf den 19. Juni 1549 vom Herzog Johann Albrecht und Herzog Heinrich von Mecklenburg an die alte Malstätte, die Sagsdorfer Warnowbrücke bei Sternberg. Ein weiteres Zögern dem Drängen des Kaisers gegenüber, eine stellungnehmende Erklärung zum Interim abzugeben, war unmöglich. Teilnehmer dieses Landtages waren Riebling (Parchim) und Oemke (Güstrow). Riebling steht links. Doch da man kein Bild von ihm besaß, hat man seinem Gesicht die Züge des Theologen Kliefoth (mecklenburgischer Oberkirchenratspräsident, 1810-1895) gegeben. Den Beitritt zu jener interimistischen Religionsordnung lehnte man ab, aber geschickt formuliert, um nicht in die Ungnade des Kaisers zu fallen. Riebling und Oemke, als die beiden vornehmsten Geistlichen Mecklenburgs bezeichnet, rieten dringend dazu, diesen gleißnerischen Vertrag, der eigentlich eine Konterreformation bezweckte, abzulehnen. Vom Kaiser kam keine Antwort. Er war hinlänglich damit beschäftigt, mit dem Schwerte die Einführung des Interims durchzusetzen.“

Ein weiterer berühmter Repräsentant der Familie Lützow war Ludwig Adolf Wilhelm  Freiherr von Lützow (1782-1834),  dessen Freikorps im Kampf gegen die napoleonischen Unterdrücker während der Befreiungskriege berühmt wurde. Sein von Theodor Körner gedichtetes Kampflied "Das ist Lützows wilde verwegene Jagd" steht bis heute für Lützows unerschrockenen Patriotismus im Kampf gegen die napoleonischen Unterdrücker Anfang des 19. Jahrhunderts. „Die Truppe trug schwarze Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Messingknöpfen“ Diese Farben sollten einmal nationalfarbengebend sein. „In Zusammenhang mit der Idee eines deutschen Nationalstaates traten die drei Farben erstmals während der Befreiungskriege (1813–1815) gegen Napoléon I. in Erscheinung. Sie entstammen den Farben der Uniformen des Lützowschen Freikorps, einer Freiwilligeneinheit des preußischen Heeres unter Führung von Ludwig Adolf Wilhelm von Lützow.“ (Quelle: Wikipedia, schwarz-rot-gold)

Eickhof, im Oktober 2020